Wir haben langjährige Erfahrung im Technologiebereich und unterstützen IT- und Technologieunternehmen, Unternehmen, Entwickler, Freiberufler, Behörden und Verbände/NGO's in allen Aspekten des IT- und Internetrechts sowie des Datenschutzrechts und der Wahl der für Sie besten Lösung. Wir bieten sowohl die spezialisierte rechtliche Expertise wie auch das technische Verständnis. Informationen und Mustervorlagen zum neuen Schweizer Datenschutzrecht finden Sie hier: www.datenschutzmuster.ch
Vertragsrecht, einschliesslich der Gestaltung individueller Verträge und AGB z.B.: Software-Verträge (Standard- und Individualsoftware), Hardware-Verträge, Lizenzverträge, Wartungsvertrag, Supportvertrag, IT-Dienstleistungsverträge, IT-Projektverträge, Cloud- und Outsourcing, Managed-Service-Vertrag, SaaS, Application Service Providing, individuelle IT-Verträge
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschliesslich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business), E-Commerce, Vertragsrecht im Internet
Immaterialgüterrechts und IP-Recht im Bereich der Informationstechnologien, Urheberrecht, Marken- und Domainrecht,
Domainrecht (Nutzungsverträge, Herausgabe, Namens- und Markenrechte)
Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschliesslich Verschlüsselungen und Signaturen, Cybersecurity
Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschliesslich e-Government)
Computerkriminalität und Cybercrime, Straftaten im Internet oder unter Nutzung des Internets
Begleitung von Prozessen und Entwicklung im Bereich Blockchain, Internet of Things, Künstliche Intelligenz, Virtual Reality, Metaverse
Prozessführung, Verhandlung und Mediation im Bereich des IT-Rechts
Beratung und Begleitung von Digitalisierungsprojekten, e-Government
Seminare und Fortbildung im IT-Recht
Ansprechpersonen
Publikationen
Das Swiss-U.S. Data Privacy Framework tritt am 15. September 2024 in Kraft und ermöglicht die Übermittlung personenbezogener Daten an zertifizierte US-Unternehmen, ohne dass zusätzliche Schutzmassnahmen erforderlich sind.
Die Schweiz ist bekanntlich kein EU-Land, dennoch haben EU-Regelungen teilweise erhebliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen. Ein besonders aktuelles Beispiel ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), deren Einfluss im neuen Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) deutlich wird. Nun steht ein weiteres bedeutendes EU-Gesetz im Fokus: der AI-Act.
Der Einsatz von erneuerbaren Energien wird von Bund und Kantonen gefördert. Auch davon betroffen sind Photovoltaikanlagen, welche durch Anreize im Bau- und Steuerrecht begünstigt werden. In diesem Artikel setzt sich Rechtsanwältin Vivien Keiser mit den sachenrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen auseinander.
Nicht nur in der rechtlichen Beratung sind unsere Rechtsanwälte professionell, sondern auch abseits unserer Kanzlei. So diskutiert Rechtsanwalt und Fachanwalt Sven Kohlmeier seit diesem Jahr regelmässig im Podcast der Digitalen Gesellschaft (Link) über aktuelle netzpolitische Themen mit Bezug zur Schweiz.
In der heutigen Arbeitswelt, in der Innovation und Kreativität eine immer wichtigere Rolle spielen, ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen bezüglich der Eigentumsrechte an neuen Erfindungen und Designs, die von Arbeitnehmern während ihrer Beschäftigung geschaffen werden.
Im Bilanz Ranking 2024 wurde Wicki Partners AG erneut als TOP Anwaltskanzlei in der Schweiz ausgezeichnet und bestätigt damit seine Positionierung als spezialisierte Wirtschaftskanzlei. Aus über 29’000 Empfehlungen von Kunden und Kollegen hat die Handelszeitung in Zusammenarbeit mit Statista die besten Kanzleien gekürt.
Per 1. Januar 2024 trat die neue KFZ-Verordnung in Kraft. Sie verspricht eine wirksamere wettbewerbsrechtliche Kontrolle von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor. Wer allenfalls von dieser Verordnung profitieren kann, und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, wird in diesem Artikel dargelegt.
Anwendungen von KI-Lösungen in der Anwaltskanzlei sind sowohl bezüglich den eigentlichen Anwaltstätigkeiten als auch bezüglich internen Kanzleiprozessen daher immer verbreiteter. Welche besonderen Überlegungen man sich dabei machen sollte wird im folgenden Artikel dargestellt.
Der Kanton Zürich strebt international eine Spitzenposition unter den Stiftungsstandorten an, weshalb er die Bedingungen für eine Steuerbefreiung lockert. Hierfür hat das Kantonale Steueramt Zürich seine Praxis geändert.
Nach schweizweiter Kodifizierung und Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts per 1. Januar 2011 soll nun nach einem Jahrzehnt Erfahrung die Praxistauglichkeit und Rechtsdurchsetzung der Zivilprozessordnung (ZPO) verbessert werden.
Philalia AG* and Wicki Partners AG are pleased to announce a partnership focused on supporting the philanthropic sector. This collaboration combines Philalia's expertise in the philanthropic ecosystem with Wicki Partners' legal knowledge to support social change initiatives.
Alle Personen, die in der Schweiz leben oder arbeiten, müssen ab dem 1. Januar nachdem sie das 20. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Pensionsalter AHV-Beiträge bezahlen. Dies führt gelegentlich zu Unklarheiten, wenn eine Person in der Schweiz lebt und für einen Arbeitgeber tätig ist, welcher keinen Sitz in der Schweiz hat.
Die Mehrheit der Schweizer Aktiengesellschaften hat ihre Aktien als Namenaktien ausgestaltet. Die Voraussetzungen einer rechtsgültigen Übertragung solcher Namenaktien sind vielen Unternehmensverantwortlichen unbekannt. Dies führt dazu, dass Aktien in der Praxis regelmässig fehlerhaft übertragen werden.
Unser geschätzter Partner Capacity feierte vergangene Woche die Abschlussfeier und Pitch-Party der Absolventinnen und Absolventen des Entrepreneurship-Programms 2023. An einem unterhaltsamen, inspirierenden und motivierenden Abend stellten die Entrepreneurs ihre Geschäftsideen vor und die Capacity Community sprach über den Wandel des Vereins.
Um die Schweiz als Stiftungsstandort zu stärken, beschloss das Parlament unter dem Titel «Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts» eine Revision des Schweizer Stiftungsrechts. Die Änderungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft.
Läuft das Geschäft gut und Ihr Unternehmen soll wachsen, führt oftmals kein Weg daran vorbei, erste Arbeitnehmende einzustellen. Sollten Sie diesen Schritt planen, ist es wichtig, dass Sie sich vorab bewusst sind, was es in diesem Zusammenhang zu beachten gilt. Dieser Artikel verschafft Ihnen eine Übersicht und zeigt Ihnen auf, an wen Sie sich bei konkreten Fragen wenden können.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Sven Kohlmeier war einer der Teilnehmer, die sich am 26. Oktober 2023 im Hörsaal der Universität Zürich einfanden, um zu hören, wie sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Dr. Adrian Lobsiger rund 2 Monate nach Inkrafttreten des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes positioniert.
Die Beschaffungskonferenz 2023 hatte unter dem Motto «Alles neu? Die Beschaffungswelt im Wandel» einiges zu bieten: Cloud Service, Datenschutz, KI und Nachhaltigkeit. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht (DE) Sven Kohlmeier hat als Speaker einen Einblick in die Beschaffung von KI für die öffentlichen Verwaltung und Institutionen vermittelt.
Wenn nicht nur das eigene Leben, sondern auch das der Kinder auf Sozialen Netzwerken geteilt wird, nennt man dies "sharenting". Der Begriff setzt sich zusammen aus dem englischen "parenting", also "Eltern sein" und "to share", teilen. In diesem Artikel findet eine Auseinandersetzung mit dem Recht am eigenen Bild von Kindern, und dem Phänomen des Sharenting statt.
Im aktuellen Umfeld, geprägt durch steigende Preise, Positivzinsen und geopolitische Volatilität, suchen Unternehmen verstärkt nach Möglichkeiten, Prozess- und Lieferketten abzukürzen ohne den Anschluss an neue Technologien und Markttrends zu verlieren. Dies wird die Bedeutung des Faktors Mensch in zukünftigen Transaktionen vergrössern: Überall dort, wo menschliches Wissen und menschliche Schöpfungskraft Kern der Transaktion bilden, werden arbeitsrechtliche Fragestellungen im Rahmen der transaktionellen M&A-Beratung an Relevanz gewinnen.
Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 den Angemessenheitsbeschluss für die Datenübertragung von der EU in die USA erlassen und damit das EU-U.S. Data Privacy Framework gebilligt. Was dies für die Schweiz bedeutet, erfahren Sie in unserem Newsletter.
Per 1. Juli 2023 sind die neuen gesamtschweizerischen Standesregeln (SSR) in Kraft getreten. Die Revision strebte eine allgemeine Modernisierung an. Neben der Neuformulierung der berufsrechtlichen und berufsethischen Vorgaben wurden die Standesregeln insbesondere um Regelungen bezüglich Digitalisierung und Outsourcing ergänzt.
Im Bilanz Ranking 2023 wurde Wicki Partners AG erneut als TOP Anwaltskanzlei in der Schweiz ausgezeichnet und bestätigt damit seine Positionierung als spezialisierte Wirtschaftskanzlei. Aus über 25’000 Empfehlungen von Kunden und Kollegen hat die Handelszeitung in Zusammenarbeit mit Statista die besten Kanzleien gekürt.
Kann sich ein Webdesigner zukünftig bei der Erstellung von Webseiten strafbar machen? Ist der Büroangestellte für Datenschutzauskünfte verantwortlich? Steht der Onlineshop-Betreiber zukünftig mit einem Bein im Bussentatbestand? Dieser Beitrag gibt Antworten auf Fragen zum neuen Datenschutzgesetz.
Unser IT-Fachanwalt Sven Kohlmeier stand Anfang Februar 2023 Rede und Antwort auf dem Panel der "Swiss Startup Conference" im Trust Square beim Paradeplatz. Zusammen mit Tonia Zimmermann, Co-Founder von UMushroom, und Michael Dudli, Founder und CEO von Xelon, gab es für Schweizer Startups ganz praktische Hinweise.
Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofes der Bundesrepublik Deutschland zum Zugang einer E-Mail dürfte auch für die Unternehmen im gesamten DACH-Raum Auswirkungen haben.
Cyberangriffe auf Unternehmens- und Verwaltungsdaten zählen in Zeiten der Digitalisierung bedauerlicherweise zum Alltag. Oftmals erfahren die Öffentlichkeit und die betroffenen Personen entweder gar nicht oder sehr spät von solchen Vorfällen, auch weil damit ein Reputationsschaden befürchtet wird. Doch insbesondere die angemessene Reaktion auf solche Cyber-Attacken ist essentiell.
Im ersten Beitrag unserer Reihe zur Datenschutzrevision haben wir Ihnen aufgezeigt, welche Änderungen mit der Revision einhergehen. Nachfolgend geben wir Ihnen Empfehlungen, wie auf diese Änderungen zu reagieren ist.
Am 3. März 2013 fand im Rahmen der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" Art. 95 Abs. 3 BV Eingang in die Bundesverfassung. Die Bestimmungen in Art. 95 Abs. 3 BV sind nicht unmittelbar anwendbar und weisen sich als Aufträge an den Gesetzgeber aus. Bis zur Umsetzung der Aufträge im Obligationenrecht (OR) sowie im Strafgesetzbuch (StGB) hat der Bundesrat als Übergangsbestimmung per 1. Januar 2014 die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) erlassen. Dieser Beitrag zeigt im Einzelnen auf, wie die Umsetzung der Regelungen ins OR stattfindet und ob allfälliger Handlungsbedarf für die Aktiengesellschaften besteht.
Sven Kohlmeier referierte an der Konferenz über Cybersecurity Best Practices and Considerations in the Time of Covid. Insbesondere die Angriffe mit sogenannter Ransomware (Erpressungs-Trojaner, Krypto-Trojaner, Erpressungs-Software) stellen eine erhebliche Gefahr dar, vor allem für Unternehmen. Gerade in Zeiten von Homeoffice und Teleworking sind daher Basisschutzmassnahmen zur Cybersicherheit einzuhalten.