Posts getaggt mit aktienrechtsrevision
Was folgt auf 2022? Das Jahr 2023 und diverse gesetzliche Änderungen

Der Jahreswechsel ist nicht nur die Möglichkeit, dass bisherige Jahr Revue passieren zu lassen oder die gesetzlichen Pflichten wie z.B. die Erstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung vorzubereiten und vorzunehmen. Der Jahreswechsel ist auch immer ein Ausblick, welche gesetzlichen Änderungen im neuen Jahr anstehen. Es zählt zu den Pflichten von jedem Geschäftsinhaber, Verwaltungsrat oder Geschäftsführer, gesetzliche Änderungen zu kennen und ggf. erforderliche Risiko-Bewertungen vorzunehmen oder Massnahmen zur Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben einzuleiten. Wir wollen Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen geben – vielfach haben wir in ausführlichen Beiträgen im Laufe des Jahres darüber berichtet. Alles kompakt finden Sie hier aufbereitet.

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Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für Unternehmen – Praxisleitfaden «in a nutshell»

Am 1. Januar 2022 sind die Bestimmungen in Kraft getretenen, welche eine Berichterstattungspflicht von Unternehmen über nichtfinanzielle Belange (Art. 964a ff. OR) sowie Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit (Art. 964j ff. OR) vorsehen. Unsere Übersicht zeigt Ihnen auf, wer in der Schweiz konkret sorgfalts- und berichterstattungspflichtig ist und was die neuen Bestimmungen für ihre Adressaten konkret bedeuten.

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Die teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA wurde veröffentlicht

Im Zusammenhang mit der Revision des Geldwäschereigesetzes hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Geldwäschereiverordnung-FINMA teilrevidiert. Sie wird zeitgleich wie das revidierte Geldwäschereigesetz per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Durch die Änderungen wir den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung getragen.

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Aktienrechtsrevision | Teil 4: Die Umsetzung von Art. 95 Abs. 3 BV in der Aktienrechtsrevision

Am 3. März 2013 fand im Rahmen der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" Art. 95 Abs. 3 BV Eingang in die Bundesverfassung. Die Bestimmungen in Art. 95 Abs. 3 BV sind nicht unmittelbar anwendbar und weisen sich als Aufträge an den Gesetzgeber aus. Bis zur Umsetzung der Aufträge im Obligationenrecht (OR) sowie im Strafgesetzbuch (StGB) hat der Bundesrat als Übergangsbestimmung per 1. Januar 2014 die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) erlassen. Dieser Beitrag zeigt im Einzelnen auf, wie die Umsetzung der Regelungen ins OR stattfindet und ob allfälliger Handlungsbedarf für die Aktiengesellschaften besteht.

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Aktienrechtsrevision | Teil 3: Die Stärkung von Aktionärsrechten

Eines der Hauptziele der Aktienrechtsrevision sind nach wie vor die Verbesserung und Modernisierung der Vorschriften betreffend Corporate Governance von Schweizer Gesellschaften. Insbesondere die Stärkung des Schutzes von Minderheitsaktionären wurde bei der Revision des Aktienrechts berücksichtigt.

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Aktienrechtsrevision | Teil 2: Elektronische Mittel in der Generalversammlung

Dieser Artikel umschreibt die neuen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Generalversammlungen mit dem Einsatz von elektronischen Mitteln und legt dar, welche Handlungen vorzunehmen sind, um ab 1. Januar 2023 von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen zu können

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