Was folgt auf 2022? Das Jahr 2023 und diverse gesetzliche Änderungen

Der Jahreswechsel ist nicht nur die Möglichkeit, das bisherige Jahr Revue passieren zu lassen oder die gesetzlichen Pflichten wie z.B. die Erstellung der Bilanz und Erfolgsrechnung vorzubereiten und vorzunehmen. Der Jahreswechsel ist auch immer ein Ausblick, welche gesetzlichen Änderungen im neuen Jahr anstehen. Es zählt zu den Pflichten von jedem Geschäftsinhaber, Verwaltungsrat oder Geschäftsführer, gesetzliche Änderungen zu kennen und gegebenenfalls erforderliche Risikobewertungen vorzunehmen oder Massnahmen zur Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben einzuleiten. Wir wollen Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Änderungen geben – regelmässig haben wir in ausführlichen Beiträgen im Laufe des Jahres darüber berichtet. Alles kompakt finden Sie hier aufbereitet.

Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten gemäss Art. 964a ff. und 964j ff. OR (01.01.2022)

Die Berichtspflichten von Unternehmen über nichtfinanzielle Belange und Berichtserstattungspflichten in den Bereichen Konfliktmineralien und Kinderarbeit müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2023 erfüllt werden.

Unser Beitrag:

Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten für Unternehmen – Praxisleitfaden «in a nutshell»

Aktienrechtsrevision (01.01.2023)

Die Aktienrechtsrevision hat vielfache Auswirkungen für Aktiengesellschaften. Neben der elektronischen Abstimmung der Generalversammlung, das Verbot unbegründeter Entschädigungen und die Stärkung der Aktionärsrechte.

Unsere Beiträge hierzu:

Teil 1: Kapital und Reserven

Teil 2: Elektronische Mittel in der Generalversammlung

Teil 3: Die Stärkung von Aktionärsrechten

Teil 4: Die Umsetzung von Art. 95 Abs. 3 BV in der Aktienrechtsrevision

Geldwäschereigesetz und -verordnung (01.01.2023)

Das revidierte Geldwäschereigesetz und die revidierte Geldwäschereiverordnung treten zum 01.01.2023 in Kraft. Hier gibt es ebenfalls neue Sorgfaltspflichten zu beachten:

Die teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA wurde veröffentlicht

Datenschutzgesetz (01.09.2023)

Neben einem erhöhten Pflichtenkreis bei der Einhaltung der Datensicherheit sind insbesondere die Information- und Einwilligungsvoraussetzungen zur Nutzung von Personendaten gestärkt worden. Darauf müssen sich Verantwortliche vorbereiten.

Unsere Beiträge hier:

Teil 1: Übersicht der Änderungen

Teil 2: Praktische Empfehlungen

Teil 3: Cyberangriff – die richtige Reaktion zählt

Lieferkettengesetz (01.01.2023)

In Deutschland tritt das Lieferkettengesetz in Kraft. Diese Verpflichtung trifft auch Schweizer Unternehmen, die in Deutschland ihren Hauptsitz oder eine Zweigniederlassung haben.

Weitere Änderungen

Daneben gibt es weitere Änderungen, zu deren Anwendung und Auswirkung in Bezug auf Ihre tägliche Arbeit Sie uns gerne ansprechen können. Eine Auswahl finden Sie hier:  

  • Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (01.01.2023): Die Umsatzgrenze für die Befreiung von ehrenamtliche Sport- und Kultureinrichtungen sowie gemeinnützige Institutionen wird von CHF 150'000 auf CHF 250'000 erhöht.

  • Familienrecht (01.01.2023): Im Adoptions- und Erbrecht wird es gesetzliche Änderungen geben. Unter anderem werden der Adoptionsurlaub angepasst und die gesetzlichen Pflichtteile reduziert.

  • Grundbuchverordnung (01.01.2023): Die Grundbuchämter sind per 01. Januar 2023 verpflichtet, die AHV-Nummer zur Identifizierung von natürlichen Personen zu erheben.

  • Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer (01.01.2023): Für Beteiligungserträge im Konzern wird das Meldeverfahren erleichtert.

  • Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich (01.01.2023): Die Digitalisierung schreitet auch im Steuerbereich voran. Kantone sind verpflichtet, ein elektronisches Steuerverfahren vorzusehen. Unternehmen können bei Bundessteuerangelegenheiten zur elektronischen Einreichung verpflichtet werden.

  • Kollektivanlagengesetz (voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2023): Der Limited Qualified Investor Fund (L-QIF) als neue Fondskategorie. Diese untersteht nicht der Aufsicht der FINMA und soll eine Schweizer Fonds-Alternative sein, um die Attraktivität des Fondplatzes Schweiz zu erhöhen.


Bei allfälligen Fragen stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung:

Balthasar Wicki (Gesellschaftsrecht, Sanierung und M&A)

Dr. Hans Kuhn (Banken- und Finanzmarktrecht)

Dr. Cheyenne Durer (Prozessführung und Mediation)

Sebastian Wälti (Finanzmarktrecht- und Vertragsrecht)

Arife Asipi (Prozessrecht und Zivilrecht)

Sven Kohlmeier (IT- und Datenschutzrecht, Deutsches Recht)

Vivien Keiser (In- und ausländisches Unternehmensrecht, Strafrecht)