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Die teilrevidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA wurde veröffentlicht

Im Zusammenhang mit der Revision des Geldwäschereigesetzes hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die Geldwäschereiverordnung-FINMA teilrevidiert. Sie wird zeitgleich wie das revidierte Geldwäschereigesetz per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Durch die Änderungen wir den wichtigsten Empfehlungen des Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF) Rechnung getragen.

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Berufsverbot: Individuelle Zurechenbarkeit einer Aufsichtsrechtsverletzung

Über die Verhängung von Berufsverboten im Sinne von Art. 33 FINMAG existiert bisher lediglich eine spärliche Rechtsprechung. Mit Urteil 2C_192/2019 vom 11. März 2020 hiess das Bundesgericht eine Beschwerde der FINMA gegen das angefochtene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gut und schützte somit das von der FINMA gegenüber einem General Council einer Bank verhängte zweijährige Berufsverbot im Sinne von Art. 33 FINMAG.

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