Mit dem Bundesgesetz über die Erstellung elektronischer Öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EBÖG) könnten bald die Grundlagen für eine vollständig digitale Beurkundung von Willenserklärungen (Gesellschaftsgründungen, Erbverträge, Eheverträge) sowie auch übrige Beurkundungsgeschäfte geschaffen werden.
WeiterlesenDie Handelsregistergebühren fallen durch die Revision rund einen Drittel tiefer aus. Die Registersperre wird abgeschafft. Ferner können künftig auch bevollmächtigte Personen Anmeldungen für eine Rechtseinheit einreichen. Diese Möglichkeit dürfte jedoch das angestrebte Ziel verfehlen.
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