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Urteilsbesprechung: Auskunftsrecht nach DSG zwecks Abklärung eigener Prozessaussichten – Ausweitung auf arbeitsrechtliche Sachverhalte?

Mit Urteil BGer 4A_277/2020 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Geltendmachung des Auskunftsrechts nach Art. 8 DSG zwecks Abklärung von Prozessaussichten rechtsmissbräuchlich und damit abzulehnen ist. Es stellt sich die Frage, wie sich dieser Entscheid auf andere Gebiete als auf das Gesellschaftsrecht auswirken wird, namentlich auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

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