Publikation der FINMA-Aufsichtsmitteilung zur Prävention und Bekämpfung von Greenwashing

Die FINMA hat eine Aufsichtsmitteilung 05/2021 zum Thema Prävention und Bekämpfung von Greenwashing publiziert. Unter dem Begriff “Greenwashing” wird die bewusste oder unbewusste Täuschung von Anlegern oder Kunden über die nachhaltigen Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen verstanden. So werden die Finanzprodukte irreführend als ”nachhaltig”, “grün” oder “ESG” (Environment, Social, Governance) oder dergleichen bezeichnet.

Die Aufsichtsmitteilung richtet sich insbesondere an die Anbieter von kollektiven Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug. Der Grund dafür ist, dass diese im Jahr 2020 erstmals das Marktvolumen der kollektiven Kapitalanlagen ohne Nachhaltigkeitsbezug übertrafen.

Der Schwerpunkt der FINMA bei der Prävention und Bekämpfung von Greenwashing liegt auf folgenden zwei Bereichen:

  • Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Fondsebene; und

  • angemessene Organisation auf Institutsebene bei der Verwaltung derartiger Produkte.

Nachhaltigkeitsbezogene Informationen auf Fondsebene
In diesem Bereich steht der Schutz der Anleger- und Kundschaft im Vordergrund. Anlegerinnen und Anleger, für die Nachhaltigkeitseigenschaften ein wesentliches Kriterium für den Anlageentscheid darstellen, sollen vor Anlageentscheiden in Produkte mit einer irreführenden Bezeichnung geschützt werden. Als eine gute Orientierungshilfe für die Praxis erachten wir die in der Aufsichtsmitteilung aufgeführten Beispiele von Greenwashing bzw. potentiellem Greenwashing. Bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung empfiehlt die FINMA ein hohes Mass an Transparenz: So ist beispielsweise aufzuzeigen, ob die verfolgten Nachhaltigkeitsziele erreicht wurden.

Organisation von Instituten, die kollektive Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug verwalten
Zusätzlich zu den bekannten Kriterien an eine angemessene Organisation gemäss FINIG und KAG achtet die FINMA bei Instituten, die kollektive Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug verwalten, auf folgende Aspekte:

  • Anlageentscheidungsprozess/Investment Controlling/Risikomanagement: Bereits im Anlageentscheidungsprozess ist auf die vom Institut festgelegten nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien und deren Einhaltung zu achten. Anschliessend gilt es die Kriterien im Investment Controlling und Risikomanagement zu überprüfen bzw. zu überwachen.

  • Fachwissen und Kenntnisse: Sowohl auf der Verwaltungsebene als auch auf der operationellen Ebene werden das erforderliche Fachwissen und die notwendigen Kenntnisse im Bereich Nachhaltigkeit verlangt. Unseres Erachtens gilt das (wenn auch in abgeschwächter Form) auch für Verwaltungs- und Führungsorgane von Instituten mit kollektiven Kapitalanlagen ohne Nachhaltigkeitsbezug. Die Anforderungen und Erwartungen an das Fachwissen und die Kenntnisse im Bereich ESG dürften in naher Zukunft weiter zunehmen.

  • Die Nachhaltigkeitsstrategie ist vom Organ für die Oberleitung, Kontrolle und Aufsicht vorzugeben.

  • Bei nachhaltigkeitsbezogenen Daten, Tools und Ratings ist auf eine angemessene Überprüfung und Überwachung der Datenprovider sowie Validierung der Informationen zu achten.

In Bezug auf das Risikomanagement ist wichtig, dass bei Anlagen mit Nachhaltigkeitsbezug auch die nachhaltigkeitsinhärenten Risiken erfasst sind.

Weitere Informationen und Empfehlungen enthält der Leitfaden der Schweizerischen Bankiervereinigung für den Einbezug von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden.

Ausblick
Auf Gesetzesebene gibt es noch keine spezifischen Vorschriften zur Bekämpfung von Greenwashing. Jedoch erwägt der Bundesrat derzeit entsprechende Anpassungen im Finanzmarktrecht (Medienmitteilung). So hat er das SIF beauftragt, bis im Herbst des Jahres 2021 Anpassungen im Finanzmarktrecht vorzuschlagen, um Greenwashing zu verhindern bzw. zu bekämpfen. Dies unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen (insbesondere in der EU), damit Schweizer Finanzprodukte exportfähig bleiben. Wir gehen davon aus, dass der Bericht des SIF demnächst vorliegen dürfte.

Die vollständige Aufsichtsmitteilung 05/2021 finden Sie hier.


Bei Fragen zum Thema können Sie sich gerne an Hans Kuhn oder Sebastian Wälti wenden.