Wicki Partners bei internationaler Konferenz zu Cybersecurity

Neben den anwaltlichen Tätigkeiten in der Kanzlei in Zürich wirken die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von Wicki Partners auch regelmässig für den regen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen an internationalen Konferenzen mit. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht (DE) Sven Kohlmeier nahm Mitte September am Comparative Law Program teil, welches von der International Municipal Lawyers Association (IMLA, USA) und der Asociación de Letrados de Entidades Locales (ALEL, Spain) in Sevilla durchgeführt wurde.

Er referierte an der Konferenz über Cybersecurity Best Practices and Considerations in the Time of Covid. Gemäss den Zahlen des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) gab es im Jahr 2021 insgesamt 21’714 Meldungen über Cyber-Vorfälle, darunter 908 wegen Schadsoftware, 312 wegen Hacking und 43 wegen Datenabflüssen (Quelle: NSCS).

Insbesondere die Angriffe mit sogenannter Ransomware (Erpressungs-Trojaner, Krypto-Trojaner, Erpressungs-Software) stellen eine erhebliche Gefahr dar, vor allem für Unternehmen. Mittels eines eingeschleusten Trojaner-Schadprogramms werden sämtliche Daten auf dem Datenträger verschlüsselt. Erst nach Zahlung eines Lösegeldes in Kryptowährung soll eine Freischaltung der Daten erfolgen. Zwar gibt es auf der Webseite www.nomoreransom.org (welche auch vom Schweizer Bundesamt für Polizei fedpol unterstützt wird) Tools zum Dekodieren der verschlüsselten Daten, eine Gewähr für die Wiederherstellung sämtlicher Daten gibt es aber nicht.

Ben E. Griffith und Sven Kohlmeier an der Konferenz über Cybersecurity Best Practices and Considerations in the Time of Covid

Ben E. Griffith (links) und Sven Kohlmeier an der Konferenz über Cybersecurity Best Practices and Considerations in the Time of Covid

Gerade in Zeiten von Homeoffice und Teleworking – nicht nur während der Pandemie – sind daher Basisschutzmassnahmen zur Cybersicherheit einzuhalten. Dies gilt umso mehr, als dass nach Inkrafttreten des neuen Schweizer Datenschutzgesetzes (siehe hierzu unseren Beitrag) erweiterte Pflichten zur Datensicherheit und Meldepflichten bei Datenvorfällen bestehen werden.

Sven Kohlmeier und sein Kollege Ben E. Griffith (Griffith Law Firm, USA) stellen die Checkliste für Cybersicherheit "Best-Practice-Checklist" zur Verfügung, die Sie hier kostenlos downloaden können (PDF).


Wir unterstützen Sie bei der Schulung von Mitarbeitenden, der Rechts- und Vertragsberatung bei der Beschaffung neuer Software sowie bei Datenschutz- und Cybersicherheitsvorfällen. Wenden Sie sich gerne an Sven Kohlmeier.