Update Totalrevision des Datenschutzgesetzes

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) hat die Beratung der Vorlage zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (17.059) abgeschlossen. Die Vorlage wurde jedoch nur knapp, durch den Stichentscheid des Präsidenten, nach neun zu neun Stimmen bei sieben Enthaltungen angenommen. Es zeigt, dass noch keine Einigkeit unter den verschiedenen Interessengruppen besteht und somit die Gesetzesrevision doch länger als ursprünglich geplant dauern wird. Ausserdem hat die Kommission beschlossen, dass das neue Gesetz erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft treten soll. Dies würde bedeuten, dass wir wohl erst ca. 2022/2023 ein neues Datenschutzgesetz haben werden.

 

SPK-NR schlägt zudem einige Änderungen vor:

  • Direktwahl des Datenschutzbeauftragten (Aufsichtsbehörde) durch die Bundesversammlung.

  • Recht auf Datenportabilität.

  • Daten über Sozialhilfemassnahmen sollen von der Liste der besonders schützenswerten Personendaten gestrichen werden.

  • Ausländische Unternehmen sollen sich an das Schweizer Datenschutzrecht halten müssen, wenn sie Dienstleistungen in der Schweiz anbieten, und zudem einen Vertreter in der Schweiz benennen.

  • Übergangsfrist von zwei Jahren.

 Link Medienmitteilung


Dieser Beitrag wurde von RA Yves Gogniat verfasst.

Bei Fragen zum Thema können Sie sich gerne an Balthasar Wicki wenden.