Mietzinserlass für Geschäftsmieten beschlossen

Der Kompromissvorschlag der nationalrätlichen Schwesterkommission, der eine rückwirkende Mietzinsreduktion der Geschäftsmieten während der betrieblichen COVID-19 Schliessung zum Thema hat, gilt als überwiesen. Neben dem Nationalrat nahm am Monatgabend auch der Ständerat den Vorschlag an.

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Im Einzelnen sieht der Kompromissvorschlag folgendes vor:

Eine gesetzliche Regelung zur Behandlung der Mietzinsreduktion aufgrund der COVID-19 Massnahmen ist in jeder Hinsicht zu begrüssen.
— RA Rebecca Isenegger
  • Geschäftsbetreiber und -betreiberinnen schulden ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung wegen des Coronavirus nur 40 Prozent der Miete.

  • Es wird eine Mietobergrenze von 20'000 Franken gelten.

  • Die restlichen 60 Prozent trägt der Vermieter.

  • Auch Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, profitieren in begrenztem Umfang von einer Ermässigung.

  • Bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken können Mieter wie auch Vermieter auf diese Lösung verzichten.

  • Für Vermieter sieht der Bundesrat einen Härtefallfonds von 20 Millionen Franken vor.

  • Bereits getroffene Vereinbarungen zwischen den Mietparteien behalten ihre Gültigkeit.

Eine gesetzliche Regelung zur Behandlung der Mietzinsreduktion aufgrund der COVID-19 Massnahmen ist grundsätzlich zu begrüssen. Angesichts der brennenden Thematik von gewünschten Mietzinsreduktionen während der COVID-19 Betriebsschliessungen ist eine grosse Anzahl von Gerichtsfällen zu erwarten. Es herrscht nach wie vor Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Behandlung von behördlichen Schliessungen im Mietrecht. Mit einem Gesetz könnte dieser Klageflut entgegengewirkt werden. Ein konkreter Gesetzesvorschlag liegt jedoch frühstens ende Jahr vor. Es ist daher nicht auszuschliessen, dass bis zu diesem Zeitpunkt einige Gerichte diese Rechtsfrage bereits behandeln haben und somit eine erste Rechtsprechung entwickelten.


Dieser Beitrag wurde von RAin Rebecca Isenegger verfasst.

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